Großangriff auf die AfD: Ein Radikalenerlass für MV

Früher waren Buchhandlungen noch geheimnisvolle Orte und keine Lifestyle-Supermärkte. Man ging zwischen dunkel aufragenden Regalen auf Entdeckungstour wie ein Forscher im Amazonasdschungel. Und wenn man Glück hatte, erwischte man so einen Ausnahmetitel, die in der DDR nur in viel zu geringer Auflage gedruckt wurden, um dann als sprichwörtliche Bückware in den volkseigenen Buchhandel zu gelangen. Die 1988 im Verlag Volk und Welt erschienene Lizenzausgabe von Umberto Ecos “Der Name der Rose” war so ein Schatz, den ich nur deswegen zu Weihnachten auf dem Gabentisch vorfand, weil eine Freundin meiner Mutter im “Norddeutschen Antiquariat” arbeitete.

Es gab aber auch Bücher, die wohl nie jemand auch nur in die Hand nahm, obwohl sich deren Regal in der Rostocker Universitätsbuchhandlung an ziemlich prominenter Stelle befand. Dort standen die gesammelten Werke der führenden Genossen jener Partei, die immer recht hatte. Erich Honeckers “Aus meinem Leben” oder Werner Sindermanns “Reden und Aufsätze” lagen da so traurig rum neben den Dokumenten des jüngsten Parteitages der SED und trafen auf wenig mehr denn unerschütterliche Missachtung seitens der Kunden. Interessant wurde diese Ecke erst, als dort plötzlich die Schriften von Michael Gorbatschow auftauchten.

Worauf ich aber eigentlich hinauswill, ist jener Tag, da ich ebendort ein Buch aus dem Verlag der DKP entdeckte, das sich mit den Folgen des sogenannten Radikalenerlasses in der BRD beschäftigte. Noch Mitte der 1980er Jahre konnte es nämlich passieren, dass in der westdeutschen Demokratie ein Lehrer aus dem Dienst entfernt wurde, eine Postbotin keine Briefe austragen durfte oder ein Bahnangestellter für den Billetverkauf zu risikobehaftet erschien, weil sie zu links waren, mithin Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestanden.

Man kann sich das heute ja kaum noch vorstellen, aber ich erfuhr aus diesem Buch tatsächlich ganz furchtbare Dinge. Zum Beispiel die Geschichte eines Arbeiters bei BMW, der eines Tages vom Fließband weg in die Personalabteilung bestellt wurde und dort auf zwei Herren vom Verfassungsschutz traf, die ihn zu seiner Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei befragten. Der Personalchef bass entsetzt: Wenn wir das geahnt hätten. Hier sind ihre Papiere. Und ab dafür!

So war das damals unter der finsteren Herrschaft der Bonner Ultras. Der Radikalenerlass trat Ende Januar 1972 in Kraft und wurde sogar von der SPD mitgetragen. Angelegentlich der Ostpolitik unter dem Motto “Wandel durch Annäherung” mussten sich die Sozen des Vorwurfes der Kommunistenfreundlichkeit erwehren. Sie lachen? Doch, doch! Das gab es mal. Mit der CDU war in jenen Tagen diesbezüglich nicht zu spaßen. Also hieß es schließlich: Mit den KP-Chefs des Ostblocks in den Karpaten auf die Bärenjagd gehen oder im Motorboot um die Krim yachten ist okay, aber mit den Kommis im Inland werden wir dafür umso gnadenloser Schlitten fahren. Das tat man dann auch. Fortan kam es zu hunderttausenden Anfragen diverser Arbeitgeber bei den Nachrichtendiensten und zu zehntausenden Disziplinarverfahren. Gleichwohl blieben die tatsächlichen Ablehnungen einer Einstellung im vierstelligen Bereich.

Womit die Initianten des sogenannten Radikalenerlasses – also CDU/CSU, SPD und FDP – freilich nicht gerechnet hatten, war der breite Widerstand in großen Teilen des Volkes, ja selbst im westlichen Ausland. Durchaus einkalkuliert war eine gewisse Empörung im direkten Umfeld der Betroffenen. Jedoch hatten die Linken allenthalben das propagandistische Potential des Erlasses sehr schnell erkannt. Unter der Parole “Gegen Berufsverbote und Gesinnungsschnüffelei” ließ sich eine Protestbewegung mobilisieren, die bald Universitäten, Gewerkschaften, Theater und Kirchen erfasste. Die etablierte Politik wurde kalt erwischt.

Ein Höhepunkt dieses Widerstandes waren die Berufsverbotestreiks 1975/76. Man sollte meinen, dass vor dem Hintergrund des seinerzeitigen RAF-Terrors in Westdeutschland mehr Rückhalt für eine härtere Gangart gegenüber Linksradikalen hätte vorhanden sein müssen. Dem war aber nicht so, denn das linke Milieu eroberte in Sachen Public Relation sehr schnell die Lufthoheit über den deutschen Köpfen. Eine direkte Folge der Berufsverbotestreiks war übrigens die Gründung der taz. Deren Verbreitung war und ist zwar sehr überschaubar, aber aus ihrer Redaktion sind indes Dutzende Journalisten hervorgegangen, die heute für unzählige sehr viel größere und vor allem einflussreichere Medien arbeiten.

Womit wir nun zum Sprung in die Gegenwart ansetzen wollen. Der Radikalenerlass ist seit 1991 endgültig Geschichte. Na ja, nicht so ganz. Sagen wir mal untot, folglich jederzeit wiederbelebbar. In Mecklenburg-Vorpommern regiert die SPD indes nämlich mit der Linkspartei, die, als sie noch SED hieß, die Proteste gegen den Radikalenerlass in der BRD generös unterstützte. Nicht weil sie die Idee an sich schlecht fand, sondern weil die Fünfte Kolonne Ostberlins und Moskaus jenseits des Eisernen Vorhangs mit diesen Regelabfragen und Überprüfungen der Verfassungstreue doch arg behindert wurde. Nun aber ist man ja selbst an der Macht und Schuld daran ist eben auch jener Erlass aus der Ära Willy Brandts. Wir haben ja alle schon von dieser fernöstlichen Kampfkunst gehört, deren Trick darin besteht, die Angriffskraft des Gegners gegen ihn selbst zu richten. Genauso lief das damals.

Nächste Plenarwoche wollen die Koalitionsfraktionen von SPD und Linke einen neuen Radikalenerlass durch den Schweriner Landtag bringen. Der Antragstext hat es fürwahr in sich. Die Landesregierung wird unverblümt aufgefordert, sie solle ihre “Maßnahmen zur Entwaffnung, Zerschlagung und Repression” der rechten Szene unvermindert und mit “steigendem Druck” fortsetzen. Das klingt schon sehr totalitär. Wohin eigentlich soll der Druck denn steigen? Bis ins Gulag? Jedenfalls dürfte im Ergebnis dann kein AfD-Mitglied mehr im öffentlichen Dienst arbeiten, geschweige denn eine Waffe besitzen. Und am Ende der Druckerhöhung vielleicht auch keinen Computer, kein Mobiltelefon, keine Schreibmaschine und keine Brieftauben – “bevor aus Worten Taten werden können und Menschen ihr Leben verlieren”, wie die Autoren der Antragsbegründung vielsagend raunen.

Eigentlich ist dieser Generalangriff der Linken auf eine legale aber eben nichtlinke, freilich immer noch demokratische Partei ein Skandal. Beispielsweise, wenn jener Antrag ganz unverhohlen einen Grundsatz abendländischer Rechtsstaatlichkeit schleift und die Beweislastumkehr fordert. Der in den Verdacht der Staatsfeindlichkeit geratene Bürger soll nämlich fürderhin seine politische Zuverlässigkeit nachweisen müssen und nicht umgekehrt vom Staat seiner Unzuverlässigkeit überführt werden. Das ist neu, gab es nicht mal beim Originalerlass der Regierung Brandt von 1972. Man kann ergo konstatieren, wenn das so durchgeht, steht die AfD mit einem Bein in den Katakomben. Nero lässt grüßen.

Die AfD selbst hat sich zu all dem einstweilen noch gar nicht groß geäußert. Fraktionschef Kramer ließ sich in der Ostsee-Zeitung vernehmen, dass er derlei “demokratiefeindliche Ausgrenzung” nicht in Ordnung finde. Auf Facebook klagte er dieser Tage über Angriffe auf Polizeibeamte (“Unter der Uniform sind auch Menschen!” – Ach nee?), wahrscheinlich um die Öffentlichkeit seiner unverbrüchlichen Staatstreue zu versichern. Solches hatten die Linken zur Zeit des ersten Radikalenerlasses gar nicht nötig. Die nahmen nämlich ganz Aikidō-mäßig das Heft spornstreichs selbst in die Hand, dachten sich eine schlagkräftige Kampagne aus und mobilisierten die Straße. Plötzlich war es der Staat, der sich für seine “Berufsverbotspraxis” und “Gesinnungsschnüffelei” rechtfertigen musste, schlechterdings in die Defensive gedrängt wurde, aus der er nie mehr so wirklich herauskam.

Damals schimpfte der französische Publizist Alfred Grosser, es könne doch nicht sein, dass ehemalige NS-Kader in der BRD zuhauf Karriere machten und ein Linker verliere aus weltanschaulichen Gründen seinen Job. Nun ja, heute machen ehemalige SED- und Stasikader ganz treffliche Karrieren und ein demokratischer Patriot muss Berufsverbot gewärtigen. Es komme mir hier niemand mit der Ausrede, damals wären ja andere Zeiten gewesen. Das waren sie mitnichten, wenn man einfach mal die Seiten tauscht.

Die 68er-Bewegung stand erst am Anfang ihres Marsches durch die Institutionen und der Comedian – Conférencier hieß das in jenen Jahren – Jonny Burchard konnte 1973 noch ungestraft in einer bunten Sendung des WDR “Sieg Heil!” brüllen. Soll heißen: Westdeutschland war ehedem so rechts wie es heute links zu sein scheint. Trotzdem konnten die Linken den Radikalenerlass mittelfristig in einen Sieg für sich selbst verwandeln. Als erstes Land der Bundesrepublik beschloss Niedersachsen 2016 sogar die Einrichtung einer Kommission “zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitierung”. Geplant ist zu allem Überfluss eine finanzielle Entschädigung “der Opfer”.

Das wäre dann also der ultimative Triumph der Linken über das “Schweinesystem” und freilich eine Pervertierung des allgegenwärtigen Schuldkultes. Aufarbeitung klingt nach Diktatur, nach Stasi und KZ, nach brutaler Verfolgung Andersdenkender und Folter – jedoch nicht in der SED-Diktatur, sondern im Westdeutschland der 1970er Jahre. So geht erfolgreiches Framing von links: Nicht Stalin, Mao und Mielke sind die Verbrecher, deren Blutkonten es offenzulegen gilt, sondern Willy Brandt und Helmut Schmidt. Man kann von den Linken halten, was man will, aber in Sachen Kampagnen macht ihnen kaum jemand etwas vor. Entgegen der Absichten seiner Schöpfer hat der erste Radikalenerlass die so radikale wie clevere Linke in der BRD also erst richtig stark gemacht.

Fünfzig Jahre später trifft es allenthalben die demokratische Rechte und deren arg ramponiertes aber noch immer seetüchtiges Flaggschiff AfD. Die haben, um im Bild zu bleiben, nun die Wahl zwischen Aikidō und Harakiri – Attacke oder Selbstmord. Ich bin gespannt.

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