AfD und Freie Sachsen – eine Analyse jüngster Ereignisse

Kaum eine Nachricht wurde in freiheitlich-patriotischen Kreisen während der zurückliegenden Tage heftiger debattiert, als die Entscheidung des Bundesvorstandes der AfD, die Freien Sachsen auf jene intern schon seit längerem umstrittene Unvereinbarkeitsliste zu setzen. Damit dürfen ehemalige Mitglieder der sächsischen Regionalpartei nicht mehr ohne weiteres in die AfD aufgenommen werden. Auch eine politische Zusammenarbeit ist fürderhin untersagt.

Der einstimmige Beschluss erfolgte auf Grundlage eines Dossiers über die Freien Sachsen, das ein sogenannter Stabsbereich Grundsatz, Strategie & Programmatik in der AfD-Bundesgeschäftsstelle zuvor erarbeitet hatte. Es erstaunt die geradezu nachrichtendienstliche Akribie, mit der die Autoren zu Werke gegangen sind. Tatsächlich erinnert der Duktus des bizarren Papiers an einen Stasi-Bericht.

In der Tat verstört den kritischen Leser, wie hier ganz unverhohlen mit Methoden gearbeitet wird, deren Anwendung die AfD stets beklagt, insofern sie von den eigenen Gegnern genutzt werden. Da bleibt man im Ungefähren, deutet an, raunt, unterstellt, schreibt im Konjunktiv.

Anhand mutmaßlicher persönlicher Verstrickungen führender Protagonisten der Freien Sachsen vor allem mit der NPD soll der Nachweis erbracht werden, beide Organisationen seien gleichermaßen rechtsextremistisch und deshalb die eine so kategorisch abzulehnen wie die andere. Als Quellen dienen die Systemmedien und sogar der Verfassungsschutz selbst. Eigene Agenten scheint die AfD jedenfalls nicht auf die Freien Sachsen angesetzt zu haben.

Was die Führung der AfD in dieser Sache antreibt, ist offenkundig. Im März will das Oberverwaltungsgericht Köln darüber entscheiden, ob der Verfassungsschutz die AfD in toto beobachten darf oder nicht. Viele Mitglieder und Funktionäre der Partei erwarten im Falle einer für jene negativen Entscheidung eine Zäsur, ja sogar eine Spaltung, auf jeden Fall aber äußerst schwierige Zeiten.

Vielleicht wäre der Umgang mit den Freien Sachsen ein anderer, wäre nicht unlängst mit Jörg Meuthen der eigene Parteichef von der Fahne gegangen, um sich indes den Gegnern der AfD als Kronzeuge für deren angebliche Verfassungsfeindlichkeit anzudienen. Also hat man seitens der arg in Bedrängnis geratenen AfD ein Zeichen setzen wollen. Die Behauptungen des ehemaligen Bundessprechers von einer steten Rechtsdrift seien falsch, denn seht nur: Wir grenzen uns von den Freien Sachsen ab!

Um Fairness und Konstruktivität bemüht, kann man der AfD-Führung durchaus zubilligen, dass deren Entscheidung bezüglich der Freien Sachsen vor dem beschriebenen Hintergrund irgendwie verständlich und nachvollziehbar scheint. Und doch ist sie falsch, weil defensiv.

Szenenwechsel. Zeitgleich kochte in der alternativen wie etablierten Medienlandschaft, vor allem auch in den Sozialen Netzwerken, eine andere Meldung hoch. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte noch wenige Monate vor ihrem Amtsantritt im Organ der sogenannten “Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen e.V.” (VVN-BdA) einen Namensartikel zum Thema “Kampf gegen rechts” publiziert. Das ist insofern höchst pikant und skandalös, als jene Organisation seitens des Faeser nunmehr unterstellten Inlandsgeheimdienstes als linksextremistisch sowie verfassungsfeindlich eingestuft wird.

Die VVN-BdA ist seit jeher eine kommunistische Vorfeldorganisation, welche – 1948 gegründet – der DKP nahestand und wie diese von der SED finanziert wurde. Heute gilt der Verein als ein Scharnier zwischen linksbürgerlichen Kreisen und der extremistischen Antifa. Aufgrund des Namens gelingt das auch sehr gut. Schließlich suggeriert er durchaus ehrenwerte Ziele. Freilich werden dadurch nur die wahren Absichten camoufliert, nämlich unverhohlene kommunistische Propaganda. Den Altvorderen der westdeutschen Sozialdemokratie wie Kurt Schumacher war das völlig klar. Folglich gab es von Beginn an einen strikten Unvereinbarkeitsbeschluss der SPD, welcher erst 2010 aufgehoben wurde.

Anders als die AfD im Falle der Freien Sachsen fiel es Nancy Faeser, der SPD sowie deren Sympathisanten im linken Lager gar nicht ein, sich auch nur ansatzweise vom Linksextremismus zu distanzieren. Im Gegenteil, Faesers Beitrag in der Verbandszeitschrift der VVN-BdA wurde zu einem Akt der Zivilcourage stilisiert. Einige mehr oder weniger prominente SPD-Politiker traten sogar ostentativ in den inkriminierten Verein ein. Antifaschismus sei schließlich etwas Gutes.

Die Linken haben aus ihrer Sicht alles richtig gemacht. Sie haben einmal mehr das Framing bzw. Narrativ durchgesetzt, wonach es auf linker Seite per se nichts Schlechtes geben kann und dementsprechend jede anderslautende Meinung faschistisch sein muss. So läuft das seit Stalin, dessen Propaganda die SPD noch als “Sozialfaschisten” diffamierte.

Die AfD wiederum hat zwei Fehler gemacht. Durch ihre sträfliche Vernachlässigung des vorpolitischen Raumes einerseits sowie eine diffuse bis ablehnende Haltung zu den Bürgerprotesten gegen das staatliche Corona-Regime (so wie ehedem auch zu Pegida) wurde sie zu einer Art Geburtshelfer der Freien Sachsen. Das hat zur Aufspaltung des freiheitlich-patriotischen Milieus im Freistaat geführt, als dessen natürliches und alleiniges Sprachrohr die AfD sich nichtsdestoweniger betrachtet. Durch den Unvereinbarkeitsbeschluss wird diese Spaltung schlechterdings zementiert, zumal die Freien Sachsen durchaus ein Motor der Protestbewegung sind.

Vor allem aber hat die AfD es versäumt, die Kontroverse um die Freien Sachsen für eine propagandistische Offensive zu nutzen. Anstatt sich weiterhin in das Hamsterrad eines endlosen Abgrenzungstaumels (Stichwort Distanzeritis) sperren zu lassen, hätte sich hier die Chance geboten, das linke Framing zu durchbrechen und diesem ein eigenes Narrativ gegenüberzustellen.

Und das ist gar nicht so schwer. Im Internet kursierte dieser Tage das Foto eines Teilnehmers einer Montagsdemo mit einem Pappschild in den Händen, worauf zu lesen war: “Wenn es hier wirklich einen Nazi gibt, dann ist es uns gelungen, dass ein Nazi für Frieden und Liebe auf die Straße geht. Das habt ihr mit eurer Gewalt und eurem Hass in vierzig Jahren nicht geschafft.”

Man könnte passenderweise ergänzen, dass der friedliche Widerstand gegen staatliche Willkür und eine Einschränkung der Grundrechte vermag, was der mit hunderten Millionen Euro finanzierte “Kampf gegen rechts” bis anhin nicht zustande gebracht hat. Letztlich muss man das Establishment schlichtweg mit der Frage konfrontieren: Wie kann der Kampf für Freiheit und die im Grundgesetz verbrieften Bürgerrechte jemals verfassungsfeindlich sein?

Fazit 1: Sollten die Verantwortlichen in der AfD allen Ernstes glauben, mit einer Abgrenzung von den Freien Sachsen könne man die Machthaber in Deutschland milde stimmen und eine Beobachtung durch den sogenannten Verfassungsschutz abwenden, dürften sie zweifellos enttäuscht werden. Es gibt keinen Zustand, indem die AfD für das Establishment akzeptabel wäre und gleichzeitig sich selbst treu bliebe.

Fazit 2: Sollte die AfD sich mit ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die Freien Sachsen eine lästige Konkurrenz vom Halse schaffen wollen, wird auch das schiefgehen. Im Gegenteil hat man letztere eher noch gestärkt und ihnen eine klare Gegnerschaft zur AfD nachgerade aufgenötigt. Wir dürfen gespannt sein, wie sich das auf die kommenden Bürgermeister- und Landratswahlen auswirkt.

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