Kommt bald der Oxit? (Teil 2)

Wie wir im ersten Teil dieses Beitrages feststellten, hat besonders in den letzten Jahren ein Entfremdungsprozess zwischen Ost- und Westdeutschland eingesetzt. Sowohl Umfragen als auch jüngste Wahlergebnisse bestätigen dies. Während in Westdeutschland eine Mehrheit der Bürger offenkundig die Selbstabschaffung unserer Nation sowie deren Auflösung in einer Art multikulturellen Vereinigten Staaten von Europa herbeisehnt, beharrt ein Großteil der Ostdeutschen auf dem Schutz und Fortbestand der deutschen kulturellen Identität, wehrt sich folgerichtig gegen Massenzuwanderung sowie damit einhergehende Überfremdung und Islamisierung. Sie sehen die Verhältnisse in Westdeutschland und sagen: Das wollen wir hier bei uns nicht! Gleichwohl ist den Ostdeutschen auch klar, dass es nicht möglich sein wird, ein endgültiges und irreversibles Überschwappen westdeutscher Verhältnisse auf die sogenannten fünf neuen Bundesländer dauerhaft zu verhindern. Es sei denn, man fasst einen radikalen Schritt ins Auge, nämlich die Rückkehr zur Zweistaatlichkeit. Das führt uns zu einigen essentiellen Fragen.

1. Was spricht für die Zweistaatenlösung?

Lieber das halbe Deutschland ganz, als das ganze Deutschland halb!” Mit diesem legendären Satz rechtfertigte Konrad Adenauer die Gründung der westdeutschen Teilrepublik im Mai 1949. Die Logik dahinter ist auch in der gegenwärtigen Situation durchaus anwendbar. Das Treiben der herrschenden Eliten soll und wird dazu führen, dass Deutschland als selbständige Nation mit eigener kultureller Identität in absehbarer Zeit ohnehin nicht mehr existiert. Ferner gibt es keine politische Kraft, welche im gesamtdeutschen Maßstab eine solche Entwicklung verhindern könnte. Die AfD ist allein im Osten stark und in ihrer Haltung relativ klar, im Westen hingegen nicht viel mehr als eine kraftlose weil angepasste Sekte ohne jede Gestaltungsmacht. Zahlenmäßig in der Minderheit wird Ostdeutschland gegen die destruktive Politik der Bundesregierung und ihrer Hintersassen nichts ausrichten können. Bleibt nur die Sezession, um wenigsten in Ostdeutschland unsere kulturelle Identität zu bewahren.

Abgesehen davon sprechen einige praktische Erwägungen für die Beendigung des gesamtdeutschen Experiments. Der Volkswirtschaftler Philipp Bagus beispielsweise vertritt die faktenbewehrte These, dass kleineren Einheiten potenziell besser funktionieren als große, weil die staatlichen Planer dort weniger weit von den Bürgern entfernt sind und deshalb ein kleineres “Informationsproblem” haben. Diese Behauptung untermauert er mit Statistiken, denen zufolge neun der zehn wettbewerbsfähigsten Länder der Welt eben Klein- oder Kleinststaaten wie Hongkong, die Schweiz und Singapur sind. Nur eine einzige Großmacht findet sich in diesen Top Ten: Die USA auf Platz vier. Im Rahmen der Münchner Ludwig-von-Mises-Konferenz 2017 wurde dieser Ansatz unter anderem mit dem eidgenössischen Rechtswissenschaftler David Dürr diskutiert, dem “selbst die vermeintlich kleine Schweiz noch ein zu großer Staat ist”. Vor allem ist die allenthalben so populäre direkte Demokratie in kleineren Ländern wesentlich leichter und effektiver implementierbar.

Schließlich wären da noch wirtschaftliche Gründe für eine staatliche Unabhängigkeit Ostdeutschlands. Ideologischer Wahn und Selbsthass gepaart mit der aktuellen Klimahysterie werden zu einer Zerstörung der ökonomischen Grundlagen der Bundesrepublik führen. Diese Entwicklung ist bereits jetzt absehbar. Man muss die Zeichen an der Wand nur erkennen. Fernerhin hat die Bundesrepublik sämtliche entscheidenden Zukunftsthemen bis heute komplett verschlafen. Vor allem der bizarre Ökoirrsinn dürfte mittelfristig eine weitreichende Deindustrialisierung bewirken und Deutschland auf das Niveau eines Schwellenlandes mit enormen Wohlstandsverlusten abrutschen lassen. Damit einher ginge nachvollziehbarerweise der Zusammenbruch unseres Sozialsystems mit anschließenden Verteilungskämpfen. Wenn die Ostdeutschen sich dieser Katastrophe mit Ansage entziehen wollen, müssen sie eigene Wege gehen.

2. Spricht etwas gegen eine Zweistaatenlösung?

Von der vorsätzlichen Devastierung ganzer Industrien in den Jahren nach der Wiedervereinigung hat Ostdeutschland sich bis anhin nicht wieder erholt. Noch sind wir daher vom Westen abhängig, beziehen zum Beispiel über den Länderfinanzausgleich enorme Transferzahlungen für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Sachsen allein, immerhin das wirtschaftlich stärkste Bundesland im Osten, erhielt 2018 rund 1,2 Milliarden Euro aus diesem Topf. Es kann daher kaum bestritten werden, dass ein solcher “Oxit” einen Einbruch des ohnehin fragilen Wohlstands in dem dann eigenständigen ostdeutschen Staat zur Folge hätte. Gleichwohl wäre das nur eine vorübergehende Erscheinung.

Der absehbare Niedergang Westdeutschlands, angefangen bei den exorbitanten Strompreisen über die miserable Bildungssituation bis hin zu der sich dramatisch verschlechternden öffentlichen Sicherheit durch die Massenzuwanderung, aber auch das allmähliche Abdriften in Richtung Sozialismus und Ökodiktatur, werden immer mehr Unternehmen dazu bringen, ihre Standorte zwischen Flensburg und Berchtesgaden zu schließen. Insofern Ostdeutschland nach dem Vorbild Estlands oder anderer osteuropäischer Staaten einen klaren marktwirtschaftlichen Kurs mit attraktiver Start-up-Kultur und einem leistungsorientierten Bildungswesen einschlägt, wird es jenen Unternehmen, die aus Westdeutschland flüchten oder von vornherein einen Bogen darum machen, erfolgreich eine neue Heimat bieten können.

Vor diesem Hintergrund scheint der zornige Widerstand westlicher Politiker gegen Nordstream 2 fast schon prophetisch, würde eine sichere und kostengünstige Energieversorgung den Standort Ostdeutschland nach dessen Unabhängigkeit freilich noch attraktiver machen. Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit täten ein Übriges, um den Osten diesmal tatsächlich zum besseren Deutschland werden zu lassen, während der Westen allmählich zum Failed State würde.

3. Wäre eine Sezession rechtlich möglich?

In einem Beschluss vom 16. Dezember (Aktenzeichen 2 BvR 349/16) haben die drei Karlsruher Verfassungsrichter Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Doris König eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Entscheidung angenommen. In der ganze zwei Sätze langen Begründung stellen sie auf den Standpunkt ab, die Bundesländer seien nicht die “Herren des Grundgesetzes”, weshalb die Verfassung für “Sezessionsbestrebungen einzelner Länder […] keinen Raum” lasse. Tatsächlich gehen die drei Richter in ihrem nur wenige Zeilen umfassenden Nichtannahmebeschluss kaum auf die rechtlichen Argumente ein, welche durch die Befürworter einer bayerischen Unabhängigkeit vorgebracht werden. Das wichtigste davon ist das in Artikel 1 Nummer 2 der UN-Charta aufgeführte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Weil das Grundgesetz in Artikel 25 Absatz 1 internationales Recht zu deutschem Recht erklärt, gilt es auch in Deutschland. Was ein Volk ist, bestimmt das Volk selbst, indem es sich als solches fühlt und wahrnimmt. Ferner wird ebenso wenig auf Artikel 29 des Grundgesetzes eingegangen, der eine Neugliederung der Bundesländer durch Volksentscheid oder Staatsvertrag regelt und zu dem die Bayernpartei meint: “Wenn anerkannt ist, dass sich Länder ohne Einmischung des Bundes umbilden können, dann ist auch eine völlige Wiedererlangung ihrer Staatlichkeit denkbar.”

Ebenfalls außen vor blieb die Rechtstheorie, dass das Grundgesetz ein grundsätzlich kündbarer “Bundesvertrag” sei, weil es durch die Parlamente der Länder ratifiziert wurde (wobei ihm der bayerische Landtag nicht zustimmte, sondern nur die Geltung duldete). Eine andere Rechtstheorie ist die der sogenannten Parlamentarischen Äquivalenz: Danach konnte der bayerische Landtag das Grundgesetz 1949 nur dann wirksam dulden, wenn auch alle weiteren Landtage entsprechende Rechte haben und diese Duldung nach Artikel 178 der Bayerischen Verfassung beenden können. Da dieser Artikel 178 nur von einem “freiwilligen Zusammenschluss” der Länder spricht, muss er dieser Theorie nach auch einen Austritt erlauben, weil sonst die Freiwilligkeit des Zusammenschlusses nicht mehr gegeben wäre. Im Falle der ostdeutschen Bundesländer käme wohl noch die Besonderheit hinzu, dass diese im Jahre 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, dass im Grunde ein bloßes Provisorium darstellt, lediglich beigetreten sind, also nicht zu den ursprünglichen Signataren gehören. Ohnehin erfolgte die Wiedervereinigung auf merkwürdige Weise, wenn man bedenkt, dass nur ein Beitritt der auf dem Staatsgebiet der DDR neu konstituierten Bundesländer nach Art. 23 GG a.F. erfolgte, der Beitrittsvertrag selbst jedoch von der Regierung in Ostberlin ausgehandelt worden war, weil die Länder der DDR zu jener Zeit noch gar keine demokratisch legitimierten Exekutiven und Legislativen besaßen. Sämtliche Landtage im Beitrittsgebiet wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gewählt.

4. Fazit

Der Historiker Jan von Flocken wies auf der 1. Geschichtskonferenz des Compact-Magazins in Magdeburg am vergangenen Pfingstsonntag darauf hin, dass jeder, der 1999 vorhergesagt hätte, was gegenwärtig in Deutschland vor sich geht, für verrückt erklärt worden wäre. Insofern mag die Frage einer möglichen Lossagung der ostdeutschen Länder von der Bundesrepublik mit dem Ziel eines selbständigen neuen Staates gegenwärtig wie Science Fiction klingen, könnte dereinst aber dennoch zu einer realistischen Option werden. In zahlreichen anderen Regionen Europas sind die Menschen es jedenfalls leid, für die politische Misswirtschaft der Zentralregierung in Geiselhaft genommen zu werden. Auch die Ostdeutschen werden sich am Ende des Tages entscheiden müssen: Wollen sie im gesamtdeutschen Maßstab untergehen oder den sinkenden Dampfer verlassen und mit ihrem kleinen aber wendigen Beiboot einen vielversprechenderen Weg einschlagen.

 

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3 Kommentare zu „Kommt bald der Oxit? (Teil 2)“

  1. Wohin mit den grünversifften Städten wie Leipzig und Dresden?
    Wer kriegt Berlin?
    Auch 20% ist keine Mehrheit – leider.
    Die 10% im Westen sind in absoluten Zahlen mehr als 20% in Mitteldeutschland. Es sind aber auch nicht mehr, weil Pseudo-Deutsche (eingebürgerte Moslims und sonstige Leute, die überhaupt keinen Willen zur Assimilation haben) wählen dürfen.
    Vielleicht endlich mal hüben wie drüben die Ärmel hochkrempeln? – Und zwar rasch!
    Das ganze Deutschland soll es sein! E.M.A.

  2. Was juckt mich/uns die (Lügen)presse?
    Davon werde ich auch nicht vertreten und die gibt bestimmt nicht wieder, was die Menschen wirklich denken. Das Aufhetzen der Deutschen gegeneinander ist doch so gewollt. Traurig, wenn Patrioten in diese Falle tappen.

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