„Kennen Sie den Unterschied zwischen der Schweiz und Deutschland? Nee? Wenn es in der Schweiz um diese Tageszeit klingelt, ist es der Milchmann.“ (Curd Jürgens als General Harras im Spielfilm „Des Teufels General“, D 1954)
Den vielen nicht gerade alltäglichen Erfahrungen, auf die ich seit meinem Beitritt zur AfD zurückblicken kann, darf ich nunmehr ein weiteres Erlebnis hinzufügen, das so ziemlich alles Bisherige in den Schatten stellt. Gestern klingelte es um 7 Uhr früh an unserer Haustür. Als ich öffnete, traf ich auf eine Gruppe von Beamten des Bundeskriminalamts sowie einen Staatsanwalt des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Mir wurde eröffnet, dass ich Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen sei, die der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ verdächtigt werden und man aus diesem Grunde meine Wohnräume durchsuchen wolle.
Nachdem ich mehrere Juristen fernmündlich um Rat gebeten hatte, wurde mir von jenen unisono mitgeteilt, dass ein solcher Vorgang freilich zwar sehr ungewöhnlich sei, ich aber die Umsetzung des Durchsuchungsbeschlusses nicht würde verhindern können. Also mussten mein Partner und ich mehr als zwei Stunden lang erdulden, dass ein halbes Dutzend Polizeibeamter unser Haus nach Hinweisen durchsuchte, welche die aus meiner Sicht ziemlich abstrusen, fast schon verschwörungstheoretischen Gedankengebäude der Ermittlungsbehörden stabilisieren könnten. Zu diesem Zwecke wurden auch zwei Computer, eine externe Festplatte und mein Smartphone vorübergehend beschlagnahmt.
Obwohl eine Hausdurchsuchung selbstredend eine unschöne, ja erniedrigende Erfahrung ist, bleibt festzuhalten, dass sich die Polizeibeamten anständig verhielten, freundlich waren und keinerlei Schaden anrichteten. Einer der Beamten lobte im persönlichen Gespräch sogar die polizeifreundliche Politik der AfD. Dennoch war die Aktion ein inakzeptabler Eingriff in unsere Privatsphäre auf der Basis einer mehr als dünnen Begründung. Wenn schon die oberflächliche Bekanntschaft sowie der sporadische Austausch von WhatsApp-Nachrichten mit einem der Tatverdächtigen ausreicht, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen, dann wird man bald jeden dritten Bürger wegen irgendwelcher Petitessen früh morgens aus dem Bett holen. Schon deswegen prüfen mein Anwalt und ich die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen diese polizeistaatliche Willkürmaßnahme.
Nicht minder ärgerlich war die heutige beinahe siebenstündige Zeugenvernehmung mit insgesamt fünf beteiligten Personen in einem winzigen, stickigen Büro in der Kriminalpolizeiinspektion Rostock. Kein Kaffee, keine Kekse – nichts außer abgestandenes Selterswasser. Das Gespräch drehte sich schon sehr bald im Kreis, da ich zu den, an Verschwörungstheorien erinnernden, Einlassungen der Staatsanwaltschaft nicht viel Erhellendes beitragen konnte. Zwei Eindrücke verfestigten sich sehr schnell:
Erstens scheinen die Ermittlungsbehörden mit ihren Bemühungen, die angebliche Planung eines rechtsextremen Staatsstreiches aus einer Rostocker Eigenheimsiedlung heraus belegen zu wollen, in einer Sackgasse gelandet zu sein. Als Opfer der eigenen, politisch gewollten Wahnvorstellungen hoffte man offenkundig, in meinen Wohn- und Schlafräumen endlich etwas Brauchbares zu finden und verstieg sich deswegen aus purer Verzweiflung zu dieser absurden Hausdurchsuchung. Zweitens betrachte ich sowohl die Durchsuchung selbst, wie auch die siebenstündige Zeugenvernehmung als Einschüchterungsversuch nach dem Motto „So etwas wollen Sie doch nicht nochmal erleben, oder?“
Gleichwohl will ich unseren Polizeibeamten keinerlei Vorwürfe machen. Sie mussten ausführen, was andere erdachten und anordneten, nämlich jene politischen Kräfte, welche dem Popanz einer angeblichen rechtsextremen Bedrohung ihre Macht und sehr viel Geld verdanken.
© Bild: Friedrich-Ebert-Stiftung
2 Kommentare zu „Wenn die Milchmänner zweimal klingeln“
das kennen wir doch aus der vergangenheit. stasi und gestapomethoden. vor der wende, als die BRD noch ein rechtsstaat war und kein schurkenstaat wie heute, hätte ein zeuge eine vorladung von der polizei bekommen um seine aussage zu machen. es würde mich gar nicht wundern, wenn plötzlich, nach der beschlagnahme, sich kinderpornos auf dem rechner “auffinden ” würden. schließlich haben sich solche methoden schon im dritten reich bewährt.wie hieß es damals? arsch an die wand, röhm geht durchs land. diese methode wurde von der CDU/CSU übernommen. die schleswig-holsteiner nannten das barscheln. inzwischen greift ja auch die alte tante SPD auf die nazimethoden zurück um ihre machtgeilheit auf kosten des volkes zu befriedigen. 1942. der justizminister des größten führers aller zeiten fordert die deutsche justiz auf, den volksverhetzungparagraphen mit aller härte anzuwenden. 2015. der justizminister der größten führerin aller zeiten fordert die deutsche justiz auf, den volksverhetzungsparagraphen mit aller härte anzuwenden. die gleiche agressive visage, der gleiche agressive ton und original der selbe wortlaut. ich schlage vor, daß die bundesdruckerei unser grundgesetz in zukunft auf toilettenpapier druckt, damit wir bürger auch noch wirklich etwas haben.
Schlimmm… was kommt als Nächsres? weiter machen Holger