Aus dem Landesschiedsgericht – ein kurzer Bericht

Da ich immer schon ein großer Freund von Transparenz und basisdemokratischem Geist innerhalb der AfD war, möchte ich nachfolgend einen kurzen Bericht abliefern über die mündliche Verhandlung vor dem Landesschiedsgericht unserer Partei, welche am vergangenen Freitag in der Rostocker Kreisgeschäftsstelle stattfand. Dieser Termin sollte dazu dienen, in Bezug auf meinen, durch eine Mehrheit im Landesvorstand angestrebten, Parteiausschluss letzte Fragen zu klären, welche aus Sicht des Gerichts noch nicht hinreichend beantwortet worden waren.

Zu diesem Zwecke wurden auch drei Zeugen eingeladen, nämlich der frühere Pressesprecher unserer Landtagsfraktion und jetzige Büroleiter von Leif-Erik Holm, Henning Hoffgaard, sowie die zwei Landtagsabgeordneten Sandro Hersel und Thomas de Jesus Fernandes. Seitens des Gerichts amtierte Prof. Dr. iur. Ralph Weber als Präsident, ergänzt durch Horst Förster und Sascha Jung. Die „Anklage“ wurde vertreten durch Landessprecher Holm und Enrico Komning, beide auch Mitglieder des Bundestages. Und dann war da noch ich selbst als „Angeklagter“ mit meinem Verteidiger Heinrich Berkel. Erfreulicherweise hatten sich auch ein gutes Dutzend Parteimitglieder eingefunden, um die Sitzung als Zuschauer zu begleiten. Der Raum selbst war amüsanterweise wie ein originaler Gerichtssaal eingerichtet mit Anklagebank, Zeugenstand und so weiter. Somit war schon atmosphärisch für die korrekte Stimmung gesorgt.

Zunächst brachte der Abend keinen wirklichen Erkenntnisgewinn. Der Landesvorstand beharrte darauf, mich aus der Partei werfen zu wollen, mein Anwalt und ich wiesen die Vorwürfe freilich erneut zurück. Ich legte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal minutiös dar, wie ich einerseits unter Druck gesetzt worden bin, aus der Landtagsfraktion auszutreten, während mich eine Reihe von Abgeordneten, inklusive Enrico Komning, darauf drängten, unter gar keinen Umständen mein Mandat niederzulegen. Wenn dieselben Leute nun meinen Parteiausschluss betreiben, weil ich tat, wozu sie mir dringend rieten, ist das schon sehr skurril, denn ein Vorwurf lautet ja, ich hätte der AfD geschadet, weil ich zwar die Fraktion verlassen aber mein Landtagsmandat behalten habe.

Auch zum anderen Hintergrund des Verfahrens gab es fürderhin keine wirklichen Neuigkeiten. Mein Verteidiger machte deutlich, dass ich die Urheberschaft jener „gewaltverherrlichenden Kommentare“, also dass ich Linksextremisten angeblich aufs Schafott schicken wolle, wie anhin zurückweise. Selbst wenn ich die inkriminierten Texte tatsächlich verfasst hätte, so Rechtsanwalt Berkel, wären sie Teil einer auf sehr wenige Personen beschränkten nicht öffentlichen und geschlossenen Chatgruppe gewesen und ihre Bekanntmachung folgerichtig ein Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Leif-Erik Holm hingegen behauptete, meine Schuld sei schon deswegen relativ unzweifelhaft, weil ich angeblich nichts unternommen hätte, um meine Unschuld zu beweisen. Völlig zurecht wurde er von meinem Verteidiger darauf hingewiesen, dass es in einem Rechtsstaat die Pflicht und Obliegenheit der Anklage ist, dem Beschuldigten seine Schuld nachzuweisen aber nicht umgekehrt die Aufgabe des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen. In totalitären Systemen ist das freilich anders.

Schließlich wurden nacheinander die Zeugen gehört. Kennzeichnend für alle drei Personen war, dass sie sich an viele Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Beginn der Medienkampagne gegen mich nur noch sehr vage oder gar nicht mehr erinnern konnten. Eines wurde jedoch sehr schnell klar, nämlich, dass man innerhalb der Fraktion tagelang über den strategisch richtigen Umgang mit dieser Affäre diskutierte, ohne mich als Hauptbetroffenen auch nur ansatzweise zu involvieren, stattdessen mich eher noch weiter zu belasten versuchte. Erst am 31. August 2017 stellte mich der Pressesprecher Henning Hoffgaard quasi vor vollendete Tatsachen, drängte mich zum Austritt aus der Fraktion und riet mir, für drei bis vier Wochen das Land in Richtung Gran Canaria zu verlassen.

Alles in allem verlief die Sitzung des Landesschiedsgerichts in einer sehr sachlichen und wie ich finde auch menschlich anständigen Atmosphäre. Die Richter agierten hochprofessionell und wurden ihrer verantwortungsvollen Aufgabe mehr als gerecht. Auch die Zuschauer hielten trotz Hitze und stickiger Luft tapfer durch. Dafür bin ich allen sehr dankbar. Nur einmal wurde es etwas unruhig. Die Vertreter des Landesvorstandes meinten meinen Anwalt auf ziemlich respektlose Weise attackieren zu müssen, weil er die Zeugen sehr gewissenhaft und gründlich befragte. „Wir wollen hier nicht bis 3 Uhr morgens sitzen“, zeterte ein Vertreter der „Anklage“. Das fand ich schon etwas dreist. Es ging und geht schließlich darum, ob ein verdientes und engagiertes Parteimitglied der allerersten Stunde nach vielen Opfern für unsere gemeinsame Sache aufgrund einer von Linksextremisten lancierten Rufmordkampagne wie ein räudiger Köter vom Hof gejagt werden soll oder nicht. Wenn es in einem solchen Fall zur notwendigen Klärung von für das Gericht wichtigen Sachverhalten beiträgt, dann hat mein Verteidiger das Recht, so viele Fragen zu stellen wie es ihm sein Verantwortungsgefühl gebietet.

Abschließend kündigte das Landesschiedsgericht eine Entscheidung für den 23. Mai 2018 an.

© Bild: Verleih

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