Überwachungsstaat – Landtag MV beschließt SOG

Eines der bereits im Vorfeld am heftigsten debattierten Gesetze in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist nun durch den Landtag bestätigt worden. Mit dem neuen SOG-MV sollen der Landespolizei mehr Kompetenzen zur Bekämpfung und Prävention von Kriminalität gegeben werden. Doch das Gesetz enthält zahlreiche kritische Passagen, die den Freiheitsrechten zahlreiche Bürger unseres Landes zuwiderlaufen könnten.

1. Mit dem neuen Gesetz erhalten die Polizeibehörden mehr Befugnisse im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung. Hierfür kann entsprechende Software unbemerkt auf Endgeräten installiert (auch „Staatstrojaner“ genannt) werden, die Betroffen bis in die intimsten Lebensbereiche ausspäht.

2. Davon betroffen sind nicht nur verdächtige Personen. Auch ihr Kontaktumfeld, gegen das nicht einmal ein Verfahren oder ein Verdacht anhängig ist, kann mit dem Gesetz umfassend überwacht werden. Doch selbst die verdächtige Person muss noch keine Straftat begangen haben. Die Polizei soll schließlich eigenständig prognostizieren ob eine Straftat erwartet werden kann. Diese Prognose soll mithilfe der umfassenden Überwachungsmaßnahmen getroffen werden.

3. Die Landesregierung gibt vor, dass das Gesetz nur im Rahmen von „schweren Straftaten“ Anwendung findet und darüber hinaus der „Richtervorbehalt“ gelte. Bereits jetzt sind die Gerichte im Land massiv überlastet. Schon heute werden bspw. Anträge der Polizei auf Wohnungsdurchsuchungen ohne tatsächlich Verhältnismäßigkeitsprüfung von den Gerichten durchgewunken. In vielen Fällen sieht das neue SOG MV sogar eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung vor. Der Grundrechtseingriff ist dann jedoch trotzdem schon geschehen.

Und auch die Formulierung der „schweren Straftaten“ schafft keine Abhilfe, um die Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Der Willkür sind hierbei Tür und Tor geöffnet. Schließlich ist die Landespolizei am Ende auch nur Befehlsempfänger vom parteipolitisch geführten Innenministerium.

Meine kategorische Ablehnung dieses Gesetzes ist nicht gegen die Polizeibeamten unseres Landes gerichtet, die einen hervorragenden Job machen und nach bestem Gewissen arbeiten. Dennoch gilt es in diesem Zusammenhang die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen. Umso mehr war ich von der geschlossene Zustimmung der AfD-Fraktion im Landtag enttäuscht, die hier ein deutliches Signal für Privatsphäre und Bürgerrechte hätte setzen können. Früher oder später wird sich dieses Gesetz auch gegen die AfD selbst sowie gegen die patriotische Opposition generell richten.

Die AfD hat – wohl auch in dem naiven Glauben, den Linken und der Antifa eins auszuwischen – der gesetzlichen Grundlage von staatlichen Repressionen gegen sich selbst freimütig zugestimmt. Ein wesentliches und auf den ersten Blick durchaus ehrenwertes Argument der Befürworter des SOG innerhalb der AfD-Fraktion bestand auch darin, dass man sich damit hinter die Polizeibeamten stellen und diese nicht vor den Kopf stoßen wolle. Das freilich ist, mit Verlaub, sehr kurz gedacht, denn in der Konsequenz bringt man die Landespolizei mit dieser Entscheidung in die Situation, am Ende des Tages zu Bütteln eines Unrechtssystems geworden zu sein.

 

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