Stellungnahme zu meinem Parteiausschluss aus der AfD

Liebe Mitstreiter nah und fern,

gestern war irgendwie ein surrealer Tag. Nur wenige Stunden nachdem ich von meinem Parteiausschluss erfahren hatte, marschierte die rote SA in Gestalt der vermummten Antifa direkt vor unserer Haustür am Heiligengeisthof auf und forderte mit lauten Sprechchören meine Ermordung (“Arppe, Arppe, aus der Traum! Bald liegst Du im Kofferraum!”). Nur ein beachtliches Polizeiaufgebot rund um meine Privatwohnung hat wohl verhindert, dass der linke Mob seinen Worten entsprechende Taten folgen lassen konnte. Das Video dazu kann auf meinem YouTube-Kanal angeschaut werden.

Angesichts solcher Ereignisse könnte man den Ausschluss aus der AfD beinahe als Segen betrachten, als günstige Gelegenheit vielleicht, sich sukzessive aus dem politischen Kampf zurückzuziehen, um fortan ein ruhigeres Leben führen zu können, ohne ständige Gewaltandrohungen, Rufmordkampagnen oder mühsame Auseinandersetzungen mit der politischen Justiz. Eine derartige Betrachtungsweise liegt mir freilich sehr fern. Der Kampf geht weiter! Wenn die vergleichsweise wenigen Männer und Frauen in diesem Lande, die wirklich bereit sind, sich mit ihrer gesamten Persönlichkeit, mit Haut und Haaren also für unsere gerechte Sache zu verbrauchen, alles hinschmeißen würden wegen des Konflikts mit einer Partei, dann wäre Deutschland schon jetzt verloren.

Ich habe es früher gesagt und wiederhole es erneut: Das wofür wir streiten ist sehr viel größer als die AfD. Drum wäre es töricht, das persönliche Engagement oder gar das eigene politische Leben allein an jene zu binden und nach einem Ausschluss zu denken, dass jetzt alles vorbei sei. Man hört ja auch nicht auf Christ zu sein, nur weil man nicht mehr der Institution Kirche angehört.

Juristisch habe ich ohnehin noch eine gewisse Wegstrecke vor mir, denn bei der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts will ich es nicht bewenden lassen. Mein Hauptargument gegen den Parteiausschluss bestand und besteht ja darin, dass die mir zur Last gelegten Äußerungen in keiner Weise meinem tatsächlichen Denken und Handeln entsprechen, wie jeder weiß, der mich kennt. Auch das Urteil des Landesschiedsgerichts begründet meinen Parteiausschluss nicht mit einer parteifeindlichen Gesinnung meinerseits, sondern einzig und allein mit der angeblich schädlichen Wirkung der mir zugeschriebenen Chat-Äußerungen. Das Urteil selbst ist falsch, weil es mir keinen Satzungs- oder Pflichtverstoß nachweist und auch nicht nachweisen kann.

Für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit meinem Fall fehlte dem Bundesschiedsgericht offenbar der Mumm. Das hätte nämlich zu einer Rücknahme meines Parteiausschlusses führen müssen, insofern es in der AfD noch juristisch sauber zugeht. Stattdessen zogen sich die Parteirichter auf einen angeblichen Formfehler zurück und erklärten meinen Antrag auf Überprüfung des Urteils des Landesschiedsgerichts für unzulässig. Alldieweil das Bundesschiedsgericht einer Entscheidung in der Sache ganz elegant aus dem Wege gegangen ist, muss ich folgerichtig den Gang vor die staatliche Gerichtsbarkeit antreten, um dort das Urteil des Landesschiedsgerichts überprüfen zu lassen.

Nichtsdestotrotz werde ich selbstverständlich meine Mandate in der Rostocker Bürgerschaft sowie im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weiter ausüben. Auch wenn ich de jure nunmehr kein AfD-Mitglied mehr bin, so bleibe ich es doch im Herzen. Ich habe mich für diese Partei seit ihrer Gründung sehr aufopferungsvoll eingesetzt, zumal unter Inkaufnahme materieller und persönlicher Nachteile. Natürlich möchte ich, dass die AfD auch weiterhin Erfolg hat und ihren Beitrag dazu leisten kann, dass unser Land mit seiner kulturellen Identität kommenden Generationen erhalten bleibt.

Mit patriotischen Grüßen in Verbundenheit

 

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5 Kommentare zu „Stellungnahme zu meinem Parteiausschluss aus der AfD“

  1. Holger, neben der Vertragsfreiheit dürfte die Meinungsfreiheit die größte Errungenschaft der früheren deutschen DDR-Bürger sein. Sie steht allen zu, die redlich denken und handeln. Die darf uns niemals wieder von linken Ideologen und rechten Demagogen genommen werden!
    Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (Jg. 1945, DDR-Ostseeflüchtling 1966) aus Rostock

  2. was erwarten wir denn? nazimethoden wie bei den anderen parteien auch in der AFD, um gebildete vermeintliche konkurrenten elegant los zu werden. dazu nazimethoden in der regierung und den parlamenten, um die partei, die sie selbst erst erschaffen haben, los zu werden. dazu eine nazischlampe als reichskanzlerin ( rote socken haben häufig braune ärsche )!der begriff:
    nazischlampe ist nach einem urteil des landgerichts hamburg wieder erlaubt. es gilt hier der gleichheitsgrundsatz vor dem gesetz. und nun einer der üblichen stinkenden juristischen fürze als hilfestellung für die ratlosen drittklassigen juristen im kanzleramt: frau merkel ist in in der CDU und hat einen mann, frau weidel ist in der AFD und hat eine frau. frau merkel und frau weidel sind also ungleich, und was ungleich ist, kann vor dem gesetz nicht gleihbehandelt werde. unwissend wie ich bin, vermute ich mal, daß man mit der bezeichnung nazischlampe für frau weidel lügt und mit der gleichen bezeichnung für frau merkel die wahrheit sagt

  3. Lieber Holger,
    es freut mich, dass du nicht aufgibst – weder politisch noch juristisch oder persönlich. Ich bin mir sicher, dass du deinen Weg weiter erfolgreich gehen wirst und wünsche dir dafür alles Gute und Gottes Segen.
    Herzliche Grüße aus München (wo gerade wieder das Oktoberfest beginnt)
    Robert

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