Justiz legitimiert linksextreme Mordaufrufe in MV

Jetzt ist es amtlich: Linksextremisten können in Mecklenburg-Vorpommern machen was sie wollen! Wir erinnern uns. Im Vorfeld der AfD-Demonstration auf dem Rostocker Neuen Markt mit Björn Höcke fand am 21. September 2018 ein Aufmarsch der linksextremen Antifa statt, der direkt an meinem Wohnhaus vorbeiführte. Die vermummten Teilnehmer trugen riesige Banner, auf denen zu lesen war „Nazibuden abreißen!“ und „Bildet Banden!“. Ferner skandierten sie „Arppe, Arppe, aus der Traum! Bald liegst du im Kofferraum!“, also eine eindeutige Morddrohung, wie man sie schon zur Zeit der RAF kannte. Vermittels einer Kleinen Anfrage wollte ich von der Landesregierung unter anderem wissen, warum die Polizei gegen diese öffentlich getätigten Aufrufe zu Straftaten nicht eingeschritten ist und das in Mecklenburg-Vorpommern geltende Vermummungsverbot ebenfalls nicht konsequent durchgesetzt hat. Die nun vorliegende Antwort ist so erstaunlich wie skandalös. Sie zeigt, dass politisch unbequeme Bürger gewissermaßen vogelfrei sind und von der Justiz drangsaliert statt geschützt werden. Letztere ist zum willfährigen Handlanger einer machtbesessenen Funktionselite verkommen.

Zunächst leugnet die Landesregierung, dass die Teilnehmer des Antifa-Aufmarsches überhaupt vermummt waren, denn sie schreibt: „Die Polizei hat keine Handlungen oder Aufmachungen bei den Versammlungsteilnehmern festgestellt, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.“ Diverse Bildaufnahmen des gespenstischen Treibens zeigen jedoch etwas anderes. Ferner heißt es in dem Papier: „Die Aufschriften ‚Nazibuden abreißen!‘ und ‚Bildet Banden!‘ wurden (…) der Staatsanwaltschaft Rostock zur strafrechtlichen Bewertung vorgelegt. Im Ergebnis (…) wurde der Anfangsverdacht einer Straftat verneint. Der Ausruf ‚Arppe, Arppe, aus der Traum! Bald liegst du im Kofferraum!‘ war auch Gegenstand einer strafrechtlichen Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Rostock aufgrund einer zuvor bei der Polizei eingegangenen Strafanzeige im Nachgang der Versammlung. Auch hier kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass objektiv kein Straftatbestand erfüllt sei.“

Stellen wir uns vor, eine Gruppe von vermummten Rechtsextremisten wäre unmittelbar am Privathaus eines SPD-Politikers vorbeigezogen, hätte dessen Ermordung sowie die Zerstörung des Gebäudes gefordert. Es ist geradezu unvorstellbar, dass die Justiz nicht sofort Ermittlungen aufgenommen und die betroffenen Personen zügig abgeurteilt hätte. Völlig zurecht natürlich. Linksradikale hingegen scheinen in diesem Lande buchstäblich Narrenfreiheit zu genießen. Während der normale Bürger bei jeder etwas emotionaler als gewöhnlich vorgetragenen Kritik an der Regierungspolitik ein Strafverfahren wegen sogenannter Volksverhetzung befürchten muss, dürfen die rotlackierten Faschisten der Antifa und des autonomen Schwarzen Blocks von den Ermittlungsbehörden völlig unbehelligt ihr verfassungsfeindliches Unwesen treiben. Hans-Georg Maaßen hat also recht: Die SPD – als Regierungspartei trägt sie die Verantwortung für all das – ist in der Tat eng verflochten mit dem Linksextremismus, deckt ihn nach Kräften und kann daher selbst als in Teilen linksradikal betrachtet werden. Gleiches gilt für die Justiz. Deren Unabhängigkeit existiert nur noch dem Namen nach. Mit welcher Legitimation das hiesige politische Establishment die Rechtsstaatlichkeit anderer europäischer Länder immer wieder in Zweifel zeiht, bleibt vorderhand ein Rätsel.

P.S.: Als im März des vergangenen Jahres in Dortmund eine gleichlautende Morddrohung gegen BVB-Chef Hans-Joachim Watzke auftauchte, wurden sofort polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich.

 

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1 Kommentar zu „Justiz legitimiert linksextreme Mordaufrufe in MV“

  1. Wir können davon ausgehen, dass der Teufel los wäre, wenn eine vergleichbare Äußerung an die Adresse eines linken Politikers ergangen oder vor einem Flüchtlingsheim gefallen wäre. Tatsächlich haben wir erneut Anlass, die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands in Zweifel zu ziehen, solange AfD-Mitglieder oder ganz allgemein Patrioten von der Justiz gnadenlos wegen “Volksverhetzung” verknackt werden, weil sie die Regierung oder den Islam oder Ausländer kritisiert haben, gleichzeitig aber solche Vorkommnisse, wie hier beschrieben, keinerlei Konsequenzen haben.

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