UN-Migrationspakt: Die Zeit wird knapp!

Im November 1884 schloss der deutsche Reisende August Einwald in Vertretung des Kaufmanns Adolf Lüderitz mit dem Zulu-König Dinuzulu einen Pakt, der Deutschland einen kolonialen Siedlungsanspruch an der Santa Lucia Bay in Südafrika sichern sollte. Daraus wurde nichts, weil die Briten ältere Rechte aus dem Vertrag mit einem anderen Häuptling vorweisen konnten. Für die autochthonen Bewohner dieser Region änderte sich unter dem Strich nicht viel. Sie wurden für mehr als die folgenden hundert Jahre zu Fremden im eigenen Land. König Dinuzulu selbst realisierte seinen Fehler zu spät. Ein von ihm 1887 angeführter Aufstand wurde von den britischen Kolonialherren brutal niedergeschlagen. Nach Jahren der Zwangsarbeit fand er ausgerechnet in der Burenrepublik Transvaal eine Zuflucht, wo er 1913 starb.

Wahrscheinlich war der Zulu-Herrscher überzeugt worden, die ihm vorgelegten Verträge seien nicht bindend und daher unbedenklich. Vielleicht wurde Dinuzulu aber auch von seinen eigenen Leuten eingeredet, es sei ein Zeichen von Weltoffenheit und Toleranz, wenn man die Weißen unter sich willkommen heiße. Möglicherweise hatten einige Medizinmänner zusätzlich die Stammesjugend für Demonstrationen auf den Dorfplätzen mobilisiert: „Zululand ist bunt!“ Der Irrtum wurde wie gesagt erst offenbar, als es für die Ureinwohner Südafrikas kein zurück mehr gab. Umgekehrte Vorzeichen heute. In Marrakesch soll demnächst ein Pakt unterzeichnet werden, der Europa zu einem Protektorat der UN machen wird, mit ähnlichen Folgen für die hiesigen Eingeborenen wie ehedem für die Stämme am Kap der guten Hoffnung.

Über den UN-Migrationspakt ist schon viel geschrieben worden, vor allem dass er „nicht bindend“ sei. Trotzdem soll er die Migration im globalen Maßstab regeln. Wie aber kann ein Vertrag etwas regeln, wenn er gar nicht bindend ist? Selbst wenn das zutrifft, wird den Staaten eine Vielzahl von Empfehlungen auferlegt, über deren (Nicht-)Erfüllung sie Rechenschaft werden ablegen müssen. Ferner steht zu erwarten, dass linke Parteien und Nichtregierungsorganisationen das Papier als Druckmittel für immer weitergehende sozial-, migrations- und sogar medienpolitische Forderungen ausnutzen werden. Vor nichts haben die Regierenden zumindest in Westeuropa mehr Angst als vor „hässlichen Bildern“ in den Medien. Ein weinendes Palästinenserkind genügte seinerzeit, um Bundeskanzlerin Merkel einen radikalen Schwenk in der Zuwanderungspolitik vollführen zu lassen. Und solche Szenen sind schnell organisiert.

Während einerseits den Migranten selbst keine weiteren Pflichten auferlegt werden (außer der Bitte, man möge die „innerstaatlichen Gesetze“ und „Gebräuche des Ziellandes“ achten), sollen sie anderseits Ansprüche an ihre Gastgeber geltend machen dürfen, die teilweise bestehendes Recht tangieren. Aufgrund dessen diskutiert man zurzeit in der schweizerischen Hauptstadt Bern sehr angeregt, ob es nicht geboten wäre, der Unterzeichnung des inkriminierten Vertragswerkes eine Abstimmung im Parlament voranzustellen. Der dortige Bundesrat lehnt ein solches Vorgehen mit Verweis auf die angebliche Unverbindlichkeit des Paktes ab. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Eidgenossen am 25. November 2018 per Volksabstimmung über die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative befinden werden, welche darauf abzielt, dass nationales Recht künftig über dem Völkerrecht zu stehen hat. In Österreich scheint ein derartiges Vorgehen vorderhand unnötig, alldieweil die ÖVP/FPÖ-Regierung inzwischen den Ausstieg aus dem UN-Migrationspakt bekanntgab.

Von derartigen demokratischen Abläufen können die Bewohner der Bunten Republik Deutschland freilich nur träumen. Dabei wäre eine breite gesellschaftliche Debatte unglaublich wichtig, denn ob die Maßgaben des in der Kritik stehenden Papiers auf Dauer die Akzeptanz der Mehrheitsbevölkerung finden werden, dürfte angesichts der darin festgeschriebenen Forderungen höchst zweifelhaft erscheinen:

So soll der Familiennachzug durch „Überprüfung und Neufassung bereits geltender Vorschriften“ stark vereinfacht werden. Die Strafbarkeit des illegalen Grenzübertritts wäre hinfällig und ein Staat aufgefordert, alle Migranten mit gültigen Personaldokumenten zu versorgen, selbst wenn diese sich ihrer Pässe vorsätzlich entledigt haben. Mit erheblichen finanziellen Zuwendungen wie beispielsweise „Diaspora-Anleihen“ oder „Diaspora-Entwicklungsfonds“ soll ferner die ökonomische Entwicklung der Migranten gefördert werden. Auch das jeweilige Gesundheitswesen müsste im Sinne der Zuwanderer umgekrempelt werden und zwar durch eine „Verstärkung der Kapazitäten der Leistungserbringung“ sowie die „Förderung eines bezahlbaren und nichtdiskriminierenden Zugangs“. Letzteres will man durch eine Schulung der Leistungserbringer (also der Deutschen) in „kultureller Sensibilität“ erreichen.

Von besonderem Interesse für die Kritiker des UN-Papiers dürfte fürderhin auch die Erwartung an die unterzeichnenden Staaten sein, dass die „politischen und religiösen Führungsverantwortlichen“, aber auch alle möglichen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen dafür sorgen sollen, dass die autochthone Bevölkerung eine massenhafte Migration auch tatsächlich als „positive Bereicherung“ wahrnimmt. Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in welcher Form auch immer müssten konsequent aufgedeckt und bestraft werden. Medien, die „systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“, sollen nach den Vorstellungen der UN durch den Staat bekämpft, eine „positive Aufklärung durch Medienschaffende“ jedoch gefördert werden.

All das wird auch aufgrund der inhaltlichen Weitläufigkeit dieser Begrifflichkeiten seitens einiger konventioneller Medien durchaus kritisch bewertet. Dennoch befürwortet die Tendenzpresse unisono eine Unterzeichnung des globalen Migrationspaktes. Dessen negative Aspekte seien ja vernachlässigbar, da nicht verbindlich. Warum man ein derart fragwürdiges Vertragswerk dann überhaupt mittragen will, bleibt einstweilen im Dunkeln.

 

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1 Kommentar zu „UN-Migrationspakt: Die Zeit wird knapp!“

  1. Holger, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth (Grüne/Dramaturgin) hat in der OZ vom 9. November 2018 “Klimawandel ist eine Fluchtursache” deklariert! Das ist natürlich völliger Quatsch, wenn wir einmal regionale Unwetter davon ausnehmen. Schließlich führt in den E-Ländern der Welt erst “die Flucht” der Jungen und Starken vom Acker der Mütter in die Sozialämter der Nordstaaten zum regionalen Klimawandel (mangelnder Ackerbau, Überweidung, Desertifikation, Hungersnöte etc.). Somit sind weltweit Völkerwanderungen ganz und gar unerwünscht; und sind durch die UN und andere internationale Organisationen zu unterbinden! Im übrigen auch im Sinne des Weltfriedens, der vor allem durch (demokratische) “Staatenbildung” bei den kaputten Nationen (Clangesellschaften) zu fördern ist.
    Das ist natürlich bei muslimischen/ islamischen Völkern besonders schwierig, wo die Interessen von Großsippen über das Nationale/ Staatliche dominieren.

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