Das Ende des Parlamentarismus

Während sich in Deutschland eine ausgebrannte Frau und zwei abgeschlagene Männer verzweifelt an ihre Macht klammern, auch mit dem Risiko, dass diese Republik wer weiß wie lange keine ordnungsgemäße Regierung hat, kam nun der neue österreichische Bundeskanzler nach Berlin. Die Arroganz, mit der die hiesigen Politbürokraten den jungen Mann aus Wien empfingen, erinnerte ein wenig an Adenauers Hochmut gegenüber Kennedy, den das Fossil aus Rhöndorf ob seiner vergleichsweisen Jugendlichkeit nie richtig ernst nahm.

Auch die oberlehrerhafte Überheblichkeit der deutschen Medien parierte Sebastian Kurz nachgerade bravourös, vor allem als ihn die peinlich schlecht vorbereitete Sandra Maischberger oder jene dümmliche Dunja Hayali mit ihren Kampf-gegen-rechts-Fragen nerven, um sich und ihre öffentlich-rechtlichen Hintermänner nur einmal mehr als ideologisch verbohrte Frömmler zu entlarven. Die nicht zu Unrecht als „Alpenprawda“ belächelte Süddeutsche Zeitung unter dem Großayatollah der politischen Korrektheit Heribert Prantl kann es zudem gar nicht fassen, dass Kurz „den Rechtsruck in Österreich einfach so weglächelt“. Rechtsruck? Wohl eher das Ergebnis einer fairen und freien Wahl, wie der Besucher aus Wien ungerührt feststellte.

Dabei hat Deutschland freilich nicht die geringste moralische Autorität, um überhaupt irgendjemandem auf der Welt mangelnde Demokratiefähigkeit vorzuwerfen. Gerade in diesen Tagen erleben wir beispielsweise das Ende des Parlamentarismus, wie er in unserem Grundgesetz festgeschrieben ist und niemand scheint es zu stören. Denn wie kann es sein, dass ein paar hundert Delegierte eines SPD-Parteitages am Ende darüber befinden, ob die Bundesrepublik künftig erneut von einer sogenannten Großen Koalition regiert wird oder nicht?

Laut Grundgesetz Artikel 38 „werden (die Abgeordneten des Bundestages) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Und eben jenen Abgeordneten ist es seitens der Verfassung aufgegeben, auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler zu wählen (Artikel 63). Wenn die vom Volke gewählten Parlamentarier nun aber als passive Zuschauer am Rande des Geschehens verharren müssen, während ein für diese Aufgabe durch nichts legitimierter SPD-Parteitag am Wochenende darüber entscheiden soll, wer in den nächsten vier Jahren unser Land regiert, dann können wir uns den extrem kostenintensiven Unterhalt des Bundestages eigentlich gleich komplett sparen. Wozu brauchen wir Parlamente, deren Abgeordnete nicht mehr Repräsentanten des Volkswillens sind, sondern nur noch Vollzugsbeamte der Parteigremien?

Es wird an dieser Stelle einmal mehr deutlich, dass die Bundesrepublik mitsamt ihren Institutionen endgültig zur Geisel von ein paar Parteien und deren machtbesessenen Führungskadern geworden ist, sei es auf Länder- oder wie eben beschrieben auf Bundesebene. Dagegen müsste die AfD mit viel mehr Vehemenz zu Felde ziehen. Diskutiert werden sollte beispielsweise eine Abschaffung oder wenigstens Reform der staatlichen Parteienfinanzierung, eine Amtszeitbegrenzung für hauptberufliche Abgeordnete in den Parlamenten sowie für Mitglieder der Landesregierungen und der Bundesregierung auf zwei Legislaturperioden und last but not least eine rigorose Bekämpfung des Lobbyismus. Möglicherweise wäre auch die Einführung des Mehrheitswahlrechts ein probates Mittel, um den erstickenden Einfluss der Blockparteien auf die Demokratie in Deutschland zurückzudrängen.

Es gibt also keinen Grund für das deutsche Juste Milieu, auf die angeblich undemokratischen Zustände in anderen Ländern herabzublicken, solange in der Bundesrepublik selbst die eigene Verfassung mit Füßen getreten wird. Und nicht immer braucht es einen Reichstagsbrand, um das Ende des Parlamentarismus einzuläuten.

© Foto: dpa

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2 Kommentare zu „Das Ende des Parlamentarismus“

  1. Matthias Laack, Bürgerschaftsabgeordneter in Stralsund

    Das deutsche Grundgesetz wird fortwährend und flächendeckend mit den Füßen getreten. Parteiführer und Bürgermeister, so wie der CDU OB Dr. ing. Badrow in Stralsund, fangen an die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative aufzuheben und illegale eigene Gesetze zusammen zu phantasieren. Zuwenige, auch in der AfD, begreifen welche dramatisch unselige Praxis hier Einzug hält. Die Behördenleiter in der Judikative machen sich diese Rechtsbeuger und Diktatoren gefügig. Wie, das sollten sie uns einmal in Ruhe beichten.

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